Im Notfall

Informationen zum tierärztlichen Notdienst

Notfälle während der Sprechzeiten

Bitte rufen Sie auch im Notfall immer vorher in der Praxis an, damit wir alles für die Behandlung vorbereiten und die Situation einschätzen können.

Notfälle außerhalb der Sprechzeiten

Im Landkreis Dahme-Spree gibt es in der Nacht und am Wochenende einen geregelten tierärztlichen Notdienst.

Die Telefonnummer der zuständigen Praxis oder Klinik erfahren Sie auf unserem Anrufbeantworter oder Sie informieren sich auf der Liste der Notdienste und Tierkliniken:

Bitte beachten Sie:

Im Notdienst ist es oft nicht möglich sofort einen Telefonanruf an zu nehmen, da gerade behandelt wird oder ein Gespräch geführt wird. Bitte versuchen Sie es dann 10 min später noch einmal und/oder sprechen Sie, falls vorhanden, auf den Anrufbeantworter der zuständigen Bereitschaftspraxis.

Kliniken sind im Notdienst häufig gar nicht telefonisch zu erreichen. Bitte informieren Sie sich auf der jeweiligen Homepage wie die die Notdienstregelungen sind.

Gemäß der Neufassung der Gebührenordnung vom 14. Februar 2020 muss eine pauschale „Notdienstgebühr“ bei einem Tierarztbesuch zu Notdienstzeiten in Höhe von 50,- Euro (netto) berechnet werden. Zusätzlich muss für tierärztliche Leistungen im Notdienst mindestens der 2-fache Satz der GOT abgerechnet werden. Außerdem wird dem Tierarzt ermöglicht, im Notdienst bis zum 4-fachen Gebührensatz abzurechnen.

Merkblatt Notdienstgebühr in der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT)

Notdienstzeiten:

täglich von 18.00 Uhr bis 8.00 Uhr des jeweils folgenden Tages (Nacht),

Freitag 18.00 Uhr bis 8.00 Uhr des jeweils folgenden Montags (Wochenende)

sowie von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr eines gesetzlichen Feiertags.

Wenn eine Tierarztpraxis abends eine reguläre Sprechstunde bis 19.00 oder 20.00 Uhr bzw. eine reguläre Sprechstunde am Wochenende anbietet, ist dies kein Notdienst. Die Notdienstgebühren werden dann auch nicht berechnet.